20. Mai 2011 : BBSchuV & Deponieverordnung Deponien Klasse "0"
Die mittlerweile wieder mal in Fahrt gekommene, (siehe aktuelle Ausgabe "Steinbruch und Sandgrube"-- 5/2011Seite 62-64 "Deponieklasse 0 - eine Alternative zur Verfüllung" von Dr. Collisy--lesen hier (*) ), dochnie enden wollende Diskussion um die BBSchuV und deren Veränderung, berührt uns auch.
Kunden, welche sich zum Kauf einer Soilmix® entschieden
haben, haben hier Vorteile:
Durch die Homogenisierung und Zerkleinerung des Materiales
kommen Sie der Forderung nach gleichmäßigem Material mit inertem Eigenschaften
nach.
Durch Beimengung anderer Mischkomponenten könnte der
aufzubereitende Boden so beeinflußt werden, das Bestandteile gezielt
chemisch oder physikalisch gebunden werden und so die Grenzwerte
gem. BBSchuV eingehalten werden könnten.
Die so aufbereiteten Böden, bzw. die so aufbereiteten
vorhandenen (Boden-) Deponien, könnten somit gefahrlos, in Zusammenarbeit mit
den vor Ort tätigen Behörden, in Deponien der Klasse „0“ überführt werden.
Ein sicherlich nicht uninteressanter Aspekt hierbei ist, das aus den
vorhandenen Bodenmassen auch neue Bodenprodukte entwickelt werden
können -- diese Massen sind nicht mehr zu deponieren und stehen damit
nicht mehr im Focus.
Die SOILMIX ® Mischanlagen sind als Anlagen zur
Bodenaufbereitung Stand der Technik durch rezeptgenaue Mischung im kontinuierlichen
Materialstrom bei ca 35-120 to /h Durchsatz.
Hier können Sie auf unserer Website weiter zum Thema Boden stöbern.
(*) die PDF wurde uns freundlicher Weise von Frau Ute Möhle, Chefredakteurin SUSA, zur Verfügung gestellt.