Bodenaufbereitung -- Warum überhaupt?

//"03-10-2016:Diesen Artikel hatte ich 2002, so ziemlich am Anfang der "Bodenaufbereitung", geschrieben. Ich finde, er ist aktueller den je." //

Eine Denkschrift des wissenschafltlichen Beirates Bodenschutz hat den Titel :

„Ohne Boden ... bodenlos“.

Vergegenwärtigen wir uns, Der Boden ist die Lebensgrundlage unseres Seins. Wir bauen auf dem Boden nicht nur unsere Nahrungsmittel an, sondern wir lassen unser Vieh darauf weiden, welches wir später essen, bzw wir erhalten weitere Produkte z.B. Leder, Kleidung Seife oder Medikamente.

Boden konserviert nicht nur unsere Geschichte in Form von Sedimenten, sondern Boden dient auch in den größten Kulturen unserer Geschichte der Erstellung von besonderen Bauwerken. Mit Boden sind auch positive Begriffe unseres Sprachgebrauches verknüpft, man erinnere sich an den Ausdruck „bodenständig“ oder „den Boden unter en Füssen verlieren.“, “aus dem Boden gestampft“.

In Deutschland wurden nach Zahlen der stat. Landesämter 2001 täglich eine Fläche von 170 Fußballfeldern mit Gewerbegebieten, Straßenzügen Siedlungsflächen od. ähn. überbaut, das entspricht in 6 Jahren einer Fläche der Größe des Saarlandes.

Natürlich wird nicht alles versiegelt, aber der Boden wird aus seinem natürlichen Gefüge gegriffen und in neue, nicht natürliche Zustände gebracht. Weltweit ist ein drittel der natürlichen Ackerbaufläche so geschädigt, das es zu erheblichen Ertragseinbußen kommt, jedes Jahr werden 120.000 ha, das ist 0,1 % der nutzbaren Fläche dieser Erde, aufgegeben, da sich der Anbau nicht mehr lohnt.

Die Bewahrung der natürlichen Funktion des Bodens ist daher als eine vordringliche Aufgabe des Umweltschutzes anzusehen.

1. Gesetzgebung drückt – der „rote (-grüne) Faden“

Es verwundert nun nicht, das in der Vergangenheit vernünftigerweise verschiedene Gesetze und Strategien unserer Bundesregierung darauf abzielten, in ihrem Wirkungsbereich unter der Federführung des Bundesumweltamtes durch verschiedene Gesetze langsam den „Wirkungsraum Boden“ zu schützen.

Ein direktes Gesetz, welches die Wiederverwendung von Boden vorschreibt, gab es bis zur Verabschiedung des Bundesbodenschutzgesetz nicht, jedoch verfolgt man bis dahin „den roten Faden“ der Gesetzgebung, ist die Wiederverwendung von Boden unumgänglich.

 

Von 1969 bis zum heutigen Tage wurden verschiedene Gesetze verabschiedet, die im „roten Faden“ den Deponieraum für Boden künstlich verteuern bzw. die Bodenaufbereitung der ~Deponierung vorziehen.

2. Moderner Ingenieurbau schafft Verwendung

Der moderne Ingenieurbau und Ingenieurtiefbau stellt erhebliche Anforderungen an den Boden bzw. an den Grund, auf den ein Bauwerk erstellt werden soll.

Vielfach ist es für die Ausschreibenden Ingenieure einfacher, eine Bodenklasse vorzuschreiben, als den vorhandenen Boden einer genauen Prüfung zu unterziehen und zu bestimmen, in welcher Bodenklasse er liegt und welche Bodeneigenschaften (Verdichtbarkeit, Standfestigkeit, etc) er hat.

Grundstückspreise treiben nicht nur die Gebäudehöhe nach oben, im Boden selber nimmt (Regenwasserentsorgung, Wasser- Ent/Versorgung oder Telekommunikation) die Anzahl der Versorgungsträger zu und somit wird es schwieriger, den existierenden Boden als Baugrund mit Vorgabe von Standfestigkeit und Verdichtbarkeit zu nutzen.

Ein zweites Problem bei der Betrachtung der Bodenvorkommen vor Ort stellt sicherlich die Haftungsfrage für Folgeschäden durch Bodensenkungen/-hebungen dar, welche aus Boden, welcher nicht genügend geprüft wurde, bzw. falsch klassifiziert wurde, entstehen können.

Ein Zunehmen des Bodenaustauschens und Einbringens von „neuen Boden“ ist zweifelsohne die Folge – verspricht man sich doch von „neuen“ Boden Boden mit klar definierten Eigenschaften.

Eine Kostenexplosion im Tiefbaugeschäft ist die Folge.

Bodenaufbereitung gibt hier nun die Möglichkeit, einzuschreiten, und „mehrere Fliegen mit einer Klappe“ zu erwischen:

„recycelter Boden“ wird ein zertifizierbarer Bau-Rohstoff.
„recycelter Boden“ hat somit definierte Eigenschaften.
Definerte Eigenschaften sind „Produkthaftbar“: Der Produzent haftet.
Boden wird nicht mehr deponiert.
natürliche Ressourcen, wie z.B. Kies, werden geschont

 

3. Ausblick

 

In Zukunft dürfte es wohl an verschiedenen Standorten in Deutschland verstärkt „Bodenrecycler“ geben: Nicht nur der Pflegebedarf vorhandener Kanalhaltungen oder Straßenabschnitte (Stichwort: höhere Achslasten im LKW-Verkehr) fordert von Stadt und Gemeinde ein zukunftorientiertes Handeln, auch dürfte der Kostendruck für Auftragnehmer wie Auftraggeber das „Bodenaufbereiten“ die sinnvollste Variante der Baugrundherstellung sein. In Folge dessen wird ein sehr hoher Anteil des Bodens auf den Markt drücken und „Füllkies“ als Baustoff verdrängen.

 

Es ist ebenfalls zu vermuten, das die gängige Formulierung „Gelöster Boden wird Eigentum des AN“ in Ausschreibungen abgelöst wird durch „Gelöster Boden ist nach Prüfung und gegebenenfalls erfolgter Aufbereitung wieder in die Baugrube zu verfüllen und fachgerecht zu verdichten.“

 

Neue Baustoffe, (eigentlich alte Baustoffe: „Boden plus Kalk“) bringt die Bodenaufbereitung mit sich. Ein im Moment sehr aktuelles Thema ist z.B. „Flüssigboden“ oder „selbstverdichtender“ Boden, welcher im Kanalbau ganz neue Möglichkeiten der Rohrverlegung, der Rohrverzweigung bietet, da im Kanalgraben keinerlei Verdichtungsarbeit mehr geleistet werden muss und der Boden fließfähig wie Pumpbeton gepumpt wird.

 


Quellen:

Vorliegender Text wurde aus verschiedenen Quellen gleichzeitig recherchiert:

„Die geordnete Ablagerung (Deponie) fester und schlammiger Abfälle aus Siedlung und Industrie, 1969“
AbfG – Abfallgesetz
KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
Bundesbodenschutzgesetz 1999
TA-Abfall, 1986, 1991,1993, 1996

TASi TA Siedlungsabfall
„Ohne Boden ... bodenlos“ – Denkschrift des wissenschaftlichen Beirates Bodenschutz beim BMU